Gewerbe anmeldenals Fahrradwerkstatt
Das Zweiradmechaniker-Handwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A der Handwerksordnung). Für Reparaturen brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle; der reine Verkauf von Fahrrädern ist erlaubnisfrei.
Das gilt für Fahrradwerkstatt
Das Zweiradmechaniker-Handwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A der Handwerksordnung). Für Reparaturen brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle; der reine Verkauf von Fahrrädern ist erlaubnisfrei.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Zweiradmechanikerhandwerk, Handel mit Fahrrädern und Zubehör
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Meisterpflichtiges Handwerk
- Kammer
- Handwerkskammer
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Fahrradwerkstatt eine Erlaubnis?
Ja, die Eintragung in die Handwerksrolle. Dafür brauchst du meist einen Meistertitel oder eine gleichwertige Qualifikation.
Bei welcher Kammer bin ich als Fahrradwerkstatt Mitglied?
Bei der Handwerkskammer. Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.