Gewerbe anmeldenin Wustermark
Gewerbe in Wustermark online anmelden, ummelden oder abmelden, ohne Termin beim Gewerbeamt. Wir füllen das amtliche Formular aus und reichen es für dich ein.
Was möchtest du in Wustermark erledigen?
Gewerbeamt Wustermark
Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der dein Betrieb sitzt. Für einen Betrieb in Wustermark ist das die Verwaltung, die dort die Gewerbeanzeigen entgegennimmt. Anmelden musst du spätestens, wenn du mit der Tätigkeit beginnst.
Die Anzeige läuft auf dem bundesweit gleichen Formular (GewA 1). Wir füllen es mit deinen Angaben aus, du unterschreibst am Handy, und wir schicken es auf dem Weg, den das Amt annimmt. Das Gewerbeamt informiert danach selbst Finanzamt und IHK oder Handwerkskammer.
- Anschrift
- Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark
- Einreichung
- E-MailFaxBrief
- Formular
- GewA 1, 2 oder 3, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen zu Wustermark
Wo melde ich ein Gewerbe in Wustermark an?
Zuständig ist: Gemeinde Wustermark - Bürgeramt, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark. Du musst aber nicht hin: Wir füllen die Anzeige aus und reichen sie für dich ein.
Was kostet es?
Anmelden 39,90 €, ummelden 34,90 €, abmelden 29,90 €, jeweils unser Servicepreis. Die Gebühr des Gewerbeamts kommt per Bescheid direkt vom Amt.
Ist GEWA24 das Gewerbeamt Wustermark?
Nein. GEWA24 ist ein privater Dienst der doubleudot UG. Wir reichen deine Gewerbeanzeige in deinem Auftrag beim zuständigen Amt ein.
Alle Orte
Nach Bundesland und Landkreis. Jede Gemeinde hat eine Seite zum An-, Um- und Abmelden.