Gewerbe anmeldenals Bauträger
Bauträger und Baubetreuer brauchen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, vor Beginn der Tätigkeit.
Das gilt für Bauträger
Bauträger und Baubetreuer brauchen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, vor Beginn der Tätigkeit.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Bauträger nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnis nötig
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Bauträger eine Erlaubnis?
Ja. Die Erlaubnis muss vorliegen, bevor du mit der Tätigkeit beginnst.
Bei welcher Kammer bin ich als Bauträger Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.