Gewerbe anmeldenals Sicherheitsdienst
Das Bewachungsgewerbe braucht eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Dafür musst du die Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben.
Das gilt für Sicherheitsdienst
Das Bewachungsgewerbe braucht eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Dafür musst du die Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnis nötig
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Sicherheitsdienst eine Erlaubnis?
Ja. Die Erlaubnis muss vorliegen, bevor du mit der Tätigkeit beginnst.
Bei welcher Kammer bin ich als Sicherheitsdienst Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.