Gewerbe anmeldenals Tischler
Das Handwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A der Handwerksordnung). Du brauchst die Eintragung in die Handwerksrolle, meist mit Meistertitel oder einer gleichwertigen Qualifikation, bevor du anmeldest.
Das gilt für Tischler
Das Handwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A der Handwerksordnung). Du brauchst die Eintragung in die Handwerksrolle, meist mit Meistertitel oder einer gleichwertigen Qualifikation, bevor du anmeldest.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Tischlerhandwerk
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Meisterpflichtiges Handwerk
- Kammer
- Handwerkskammer
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Tischler eine Erlaubnis?
Ja, die Eintragung in die Handwerksrolle. Dafür brauchst du meist einen Meistertitel oder eine gleichwertige Qualifikation.
Bei welcher Kammer bin ich als Tischler Mitglied?
Bei der Handwerkskammer. Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.