Gewerbe anmeldenals Versteigerer
Wer fremde Sachen versteigert, braucht eine Erlaubnis nach § 34b Gewerbeordnung.
Das gilt für Versteigerer
Wer fremde Sachen versteigert, braucht eine Erlaubnis nach § 34b Gewerbeordnung.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Versteigerungsgewerbe nach § 34b GewO
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnis nötig
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Versteigerer eine Erlaubnis?
Ja. Die Erlaubnis muss vorliegen, bevor du mit der Tätigkeit beginnst.
Bei welcher Kammer bin ich als Versteigerer Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.