Gewerbe anmeldenals Einzelhandel
Der Handel mit Waren ist erlaubnisfrei. Ausnahmen gibt es etwa für Waffen, Arzneimittel oder Lebensmittel, die du registrieren lassen musst.
Das gilt für Einzelhandel
Der Handel mit Waren ist erlaubnisfrei. Ausnahmen gibt es etwa für Waffen, Arzneimittel oder Lebensmittel, die du registrieren lassen musst.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Einzelhandel mit … (Warengruppe nennen)
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Einzelhandel eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Einzelhandel Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.