Gewerbe anmeldenals Entrümpelung
Das Entrümpeln selbst ist erlaubnisfrei. Transportierst du Abfälle, musst du das nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Das gilt für Entrümpelung
Das Entrümpeln selbst ist erlaubnisfrei. Transportierst du Abfälle, musst du das nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der zuständigen Behörde anzeigen.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Entrümpelung eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Entrümpelung Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.