Gewerbe anmeldenals Kiosk
Ein Kiosk ist erlaubnisfrei. Für den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol gelten Jugendschutz und Ladenöffnungszeiten deines Bundeslands.
Das gilt für Kiosk
Ein Kiosk ist erlaubnisfrei. Für den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol gelten Jugendschutz und Ladenöffnungszeiten deines Bundeslands.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Betrieb eines Kiosks, Einzelhandel mit Zeitschriften, Tabakwaren und Getränken
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Kiosk eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Kiosk Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.