Gewerbe anmeldenals Imbiss
Ohne Alkohol brauchst du keine Gaststättenerlaubnis. Für die Arbeit mit Lebensmitteln ist die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Pflicht, und das Lebensmittelüberwachungsamt muss deinen Betrieb kennen.
Das gilt für Imbiss
Ohne Alkohol brauchst du keine Gaststättenerlaubnis. Für die Arbeit mit Lebensmitteln ist die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Pflicht, und das Lebensmittelüberwachungsamt muss deinen Betrieb kennen.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Imbiss mit Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Imbiss eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Imbiss Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.