Gewerbe anmeldenals Gebrauchtwagenhandel
Der Handel mit Gebrauchtwagen ist erlaubnisfrei, aber überwachungsbedürftig (§ 38 Gewerbeordnung): Das Amt prüft nach der Anmeldung deine Zuverlässigkeit. Händlerkennzeichen bekommst du bei der Zulassungsstelle.
Das gilt für Gebrauchtwagenhandel
Der Handel mit Gebrauchtwagen ist erlaubnisfrei, aber überwachungsbedürftig (§ 38 Gewerbeordnung): Das Amt prüft nach der Anmeldung deine Zuverlässigkeit. Händlerkennzeichen bekommst du bei der Zulassungsstelle.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Handel mit Gebrauchtfahrzeugen
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Gebrauchtwagenhandel eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Gebrauchtwagenhandel Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.