Gewerbe anmeldenals IT-Dienstleistungen
IT-Dienstleistungen sind erlaubnisfrei. Softwareentwicklung kann freiberuflich sein, wenn sie einer Ingenieurtätigkeit gleicht; Handel und Einrichtung von Hardware sind ein Gewerbe.
Das gilt für IT-Dienstleistungen
IT-Dienstleistungen sind erlaubnisfrei. Softwareentwicklung kann freiberuflich sein, wenn sie einer Ingenieurtätigkeit gleicht; Handel und Einrichtung von Hardware sind ein Gewerbe.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
IT-Dienstleistungen, Einrichtung und Betreuung von Computersystemen
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als IT-Dienstleistungen eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als IT-Dienstleistungen Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.