ErlaubnisfreiIHK

Gewerbe anmeldenals IT-Dienstleistungen

IT-Dienstleistungen sind erlaubnisfrei. Softwareentwicklung kann freiberuflich sein, wenn sie einer Ingenieurtätigkeit gleicht; Handel und Einrichtung von Hardware sind ein Gewerbe.

Vorgang
Ort des Betriebs
Weiter 39,90 €

Amtliches GewAnzV-Formular Unterschrift am Handy Geld-zurück-Garantie
PayPalVISAMastercardApple PayG PayiPrivater Dienst der doubleudot UG, keine Behörde
EinordnungIT-Dienstleistungen
Status
Erlaubnisfrei
Kammer
IHK
Formular
GewA 1, bundesweit einheitlich
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Brauche ich als IT-Dienstleistungen eine Erlaubnis?

Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.

Bei welcher Kammer bin ich als IT-Dienstleistungen Mitglied?

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.

Was kostet die Anmeldung über GEWA24?

Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.