Gewerbe anmeldenals Kurierdienst
Mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen im Inland brauchst du keine Erlaubnis. Darüber gilt das Güterkraftverkehrsgesetz.
Das gilt für Kurierdienst
Mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen im Inland brauchst du keine Erlaubnis. Darüber gilt das Güterkraftverkehrsgesetz.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Kurierdienst mit Fahrzeugen bis 3,5 t
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Kurierdienst eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Kurierdienst Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.