Gewerbe anmeldenals Onlinehandel
Der Onlinehandel ist erlaubnisfrei. Vor dem ersten Versand musst du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Das gilt für Onlinehandel
Der Onlinehandel ist erlaubnisfrei. Vor dem ersten Versand musst du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Onlinehandel mit … (Warengruppe nennen)
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Onlinehandel eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Onlinehandel Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über GEWA24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.